Indien
Die konservative indische Regierung hat einen Gesetzesentwurf gegen jegliche kommerzielle Leihmutterschaft auf den Weg gebracht. Nur indische Paare, die nach fünf Ehejahren noch kinderlos sind, dürfen ein Kind von einer engen Verwandten austragen lassen. Stimmt das Parlament zu, tritt das Gesetz in zehn Monaten in Kraft.
In den letzten zehn Jahren wurden mindestens 40.000 Babys von indischen Leihmüttern ausgetragen, über 80 Prozent der AuftraggeberInnen waren aus dem Ausland und bezahlten zwischen 8.000 und 40.000 US-Dollar. KritikerInnen des Gesetzentwurfs befürchten eine Auslagerung des Geschäfts in die Illegalität und schwere Folgen für die meist aus armen Verhältnissen stammenden Leihmütter.
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